Sozialversicherungstarife, Pensionen und Steuer: Das ändert sich 2024

Anpassung Steuertarifstufen

Seit 1. Jänner 2024 traten steuerliche Änderungen in Kraft, um der sogenannten „Kalten Progression“ (dass Arbeitnehmer:innen aufgrund von Lohnerhöhungen schneller in eine höhere Steuerstufe fallen, weil diese der Inflation nicht angepasst wurden) entgegenzuwirken. So werden nun die Tarifstufen angepasst. Ab Jänner stieg die erste Tarifstufe um 9,6 Prozent auf 12.816 Euro jährlich, die zweite um 8,8 Prozent auf 20.818 Euro, die dritte um 7,6 Prozent auf 34.513 Euro und die vierte um 7,3 Prozent auf 66.612 Euro. 

Steuerliche Begünstigungen gibt es 2024 auch für Überstunden. Die ersten zehn Überstunden sind nun im Ausmaß von höchstens 120 Euro steuerfrei. Für die Kalenderjahre 2024 und 2025 können befristet außerdem für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei ausbezahlt werden. Auch die steuerfreien Beträge für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit und mit diesen Arbeiten zusammenhängende Überstundenzuschläge werden von 360 Euro auf 400 Euro erhöht. 

Auch der Kindermehrbetrag wurde auf 700 Euro erhöht. Zusätzlich wurde jener Zuschuss, den Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen zur Kinderbetreuung gewähren können von davor 1.000 Euro steuerfrei auf 2.000 erhöht und die Altersgrenze der begünstigten Kinderbetreuung von 10 auf 14 Jahre erhöht.

Teures Geschenk für Firmen

Weiter gesenkt wird auch die Körperschaftssteuer, also die Steuer auf Unternehmensgewinne. Sie wurde seit 2022 von 25 Prozent sukzessive gesenkt – heuer schließlich auf 23 Prozent. Damit verzichtet der Staat auf Einnahmen in der Höhe von 800 Millionen Euro (Momentum Institut).

Erhöhung der Pensionen und des Pensionsalters für Frauen

Die Pensionen steigen 2024 um 9,7 Prozent. Bei einem Gesamtpensionseinkommen über 5.850 Euro monatlich brutto ist eine Erhöhung um einen Fixbetrag von 567,45 Euro vorgesehen. Die Ausgleichszulage, quasi die Mindestpension, wird von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro angehoben, für Paare auf 1.921,46 Euro.

Dazu kommt ein Ausgleichszulagenbonus, wenn mindestens 30 bzw. 40 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben wurden. Der Richtsatz beträgt bei 30 Jahren 1.325,24 Euro und der Bonus maximal 180,31 Euro, bei 40 Beitragsjahren 1.583,22 Euro liegt der Bonus bei maximal 459,85 Euro.

Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt rund 518 Euro. Senioren, die neben der Pension erwerbstätig sind, müssen kommendes Jahr nur für jenen Teil des Zuverdiensts Pensionsbeiträge leisten, der über der doppelten Geringfügigkeitsgrenze liegt. Der jährliche Bonus für Arbeit über das Regelpensionsalter hinaus wird von 4,2 auf 5,1 Prozent erhöht. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für die Sozialversicherung liegt 2024 bei 6.060 Euro brutto.

2024 erstmals schlagend wird die Anhebung des Frauenpensionsalters. Weibliche Versicherte, die zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964 geboren sind, können erst mit 60,5 Jahren in Pension gehen. Für die Geburtsstichtage 1. Juli bis 31. Dezember 1964 erhöht sich das Regelpensionsalter auf 61 Jahre.

Schwieriger dürfte der Zutritt zur geblockten Altersteilzeit werden. Durch den ersten Schritt der Senkung der öffentlichen Zuschüsse wird zumindest der Antritt in den meisten Fällen nach hinten verschoben.

Klimaticket und CO2-Bepreisung

Erhöht wird auch die CO2-Bepreisung. Diese wurde 2022 mit 30 Euro pro Tonne eingeführt und für das heurige Jahr auf 45 Euro erhöht. Im Jahr 2025 soll sie noch mal auf 55 Euro steigen. Die CO2-Bepreisung wirkt sich auf die Preise an der Tankstelle aus.

Dafür gibt es auch im kommenden Jahr wieder den Klimabonus, dessen Höhe sich an der CO2-Bepreisung orientiert und im Laufe des ersten Halbjahres 2024 festgelegt wird.

Das Klimaticket wiederum gibt es ab 2024 einmalig zum 18. Geburtstag kostenlos. Es kann innerhalb von drei Jahren abgeholt und eingelöst werden.

Mit 1.1.2024 gibt es eine neue 1-Tages-Vignette um 8,60 Euro. Diese ist ausschließlich online und als digitales Produkt erhältlich. Die 10-Tages-Online-Vignette ist ebenfalls mit sofortiger Gültigkeit erhältlich (bislang mit 18-tägiger Wartezeit).

Geld für Sanierung

Mehr Geld gibt es für Heizungstausch (75 Prozent der Kosten werden im Schnitt übernommen) und Gebäudesanierung (300 statt bisher 100 Euro pro Quadratmeter). Photovoltaik-Anlagen, bis zu einer Leistung von 35 Kilowatt Peak, sind seit 1. Jänner 2024 von der Umsatzsteuer befreit.

Anhebung des Pflegegelds

Analog zu den Pensionen und sonstigen Familien- und Sozialleistungen wird das Pflegegelt um 9,7 Prozent erhöht. Fortgeführt wird der Bonus für pflegende Angehörige sowie die Entgelterhöhung für Pflegekräfte.

Pflegegeldbezieher der Stufe 1 erhalten ab 1. Jänner monatlich rund 192 Euro pro Monat (bisher 175 Euro), in Stufe 2 bekommt man 354 Euro, in Stufe 3 ca. 552 Euro, in Stufe 4 etwa 827 Euro, in Stufe 5 dann 1.123,50 Euro. Für Betroffene in Stufe 6 gibt es künftig 1.569 Euro und in Stufe 7 2.061,8 Euro (bisher 1.879,50).

Der Bonus für pflegende Angehörige wird 2024 weitergeführt und beträgt seit 1. Jänner 1.500 Euro. Voraussetzung für den Bezug ist wie schon 2023, dass man seit mindestens einem Jahr einen nahen Angehörigen mit mindestens Stufe 4 pflegt, mit dem man im gemeinsamen Haushalt lebt. Zudem darf das monatliche Durchschnittseinkommen des pflegenden Angehörigen 1.500 Euro netto nicht überschreiten.

Die Entgelterhöhung („Gehalts-Bonus“) für Pflegekräfte wurde im Rahmen des Finanzausgleichs langfristig abgesichert. Im kommenden Jahr beträgt sie insgesamt 2.460 Euro.