Familienbonus Plus

Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag. Durch ihn wird deine Steuerlast direkt reduziert, nämlich um bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Den Familienbonus Plus erhältst du, so lange für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in der Höhe von 500 Euro jährlich zu, wenn du für dieses Kind weiterhin Familienbeihilfe beziehst. 
Geringverdienende Alleinerziehende bzw. Alleinverdienende, die keine oder eine geringe Steuer bezahlen, erhalten einen so genannten Kindermehrbetrag in Höhe von max. 250 Euro pro Kind und Jahr.

Bei (Ehe)Partnern kann der Familienbonus aufgeteilt werden. Das heißt eine Person kann entweder den vollen Familienbonus in Höhe von 1.500 Euro (bzw. 500 Euro) für das jeweilige Kind beziehen oder der Betrag wird stattdessen zwischen den (Ehe)Partnern aufgeteilt (750/750 bzw. 250/250). 
Ein neuer Partner, der nicht die Familienbeihilfe bezieht, hat keinen Anspruch auf den Familienbonus Plus, wenn der Unterhaltsverpflichtete seinen Unterhaltszahlungen nachkommt. 

Der Familienbonus Plus steht auch für Kinder von getrennt lebenden Eltern zu. In diesem Fall können ihn die/der Familienbeihilfeberechtigte und die Person, die für das Kind Unterhalt zahlt, in Anspruch nehmen. Auch hier kann er aufgeteilt werden.

Um den Familienbonus Plus geltend zu machen, brauchst du das Formular E 30. Füllen dieses bitte rechtzeitig aus und geben es beim Arbeitgeber ab.
Oder du machst ihn beim Steuerausgleich direkt geltend.