Krankenstand

Wenn du krank wirst, bist du verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich die Arbeitsverhinderung (Krankenstand) mitzuteilen. Das ist in den meisten Fällen ein Anruf in der Firma (Vorgesetzter,KDL,MV) am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor. Anschließend solltest du unverzüglich einen Arzt bzw. eine Ärztin aufsuchen und dich krankschreiben lassen.

Eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsmeldung solltest du unverzüglich dem Arbeitgeber zukommen lassen

Du bist nicht verpflichtet, deinen Gesundheitszustand komplett Offenzulegen, wie zum Beispiel durch eine genaue Diagnose oder Einsicht in die ärztlichen Befunde. Du musst aber auf verlangen des Arbeitgebers bekannt geben ob es sich um eine Krankheit, einen Unfall oder einen Arbeitsunfall handelt.

Krankenstand im Urlaub. Dauert eine Erkrankung während des Urlaubs bis zu drei Kalendertage, so zählen diese Tage dennoch als verbrauchte Urlaubstage. Bei einer längeren Erkrankung zählen die Krankenstandstage nicht als Urlaubstage. Die dadurch nicht verbrauchten Urlaubstage verlängern aber nicht den Urlaub, sondern werden dem restlichen Urlaubskonto gutgeschrieben.

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