Abfertigung Neu

Ihre persönliche Betreuung bei EATON
Dr. Maria Schietz
0676/ 341 30 78
schietz@fair-finance.at

  • Wen betrifft Abfertigung Neu?
    Alle Personen deren Dienstverhältnis nach dem 1.1.2003 begonnen hat, fallen in das System der
    Abfertigung Neu. Der Arbeitgeber leistet die Beiträge über die Krankenkasse an die Vorsorgekasse.
    Der Mitarbeiter hat keinen Anspruch mehr gegen das Unternehmen.
    Das System der Abfertigung Neu löst das Altabfertigungssystem ab.
  • Wie viel wird für die Mitarbeiter eingezahlt?
    Es werden 1,53 % des Bruttogehalts vom Arbeitgeber über die Krankenkasse an die Vorsorgekasse eingezahlt. In Sonderfällen werden die Beiträge vom FLAF oder AMS übernommen.
  • Wie werde ich über meinen Kontostand am Laufenden gehalten ?
    Sie erhalten für aktive Konten einmal im Jahr eine Kontoinformation, für stillgelegte Konten alle 3 Jahre. Es besteht die Möglichkeit einer Online Registrierung – damit haben Sie Zugang zu Ihrem Onlineportal und können sich jederzeit über Ihren Kontostand informieren.
  • Wann habe ich einen Verfügungsanspruch?
    Einen Verfügungsanspruch hat der Mitarbeiter, wenn er einerseits mindestens 36 Beitragsmonate im System der Abfertigung Neu hat (Dienstverhältnisse werden zusammengerechnet; das erste Monat bei einem neunen Dienstgeber ist immer beitragsfrei) und andererseits ein anspruchsauslösender Beendigungsgrund des Dienstverhältnisses vorliegt, also: – einvernehmliche Auflösung – Zeitablauf – berechtigter vorzeitiger Austritt – Kündigung während einer Teilzeitbeschäftigung laut Mutterschafts- oder Väterkarenzgesetz – Erreichung des vorzeitgen Pensionsalters – Pensionierung – 5 Jahre kein aufrechtes Dienstverhältnis in Österreich
  • Wie werde ich über meinen Verfügungsanspruch informiert?
    Sie erhalten ein Verfügungsformular per Post an Ihre Heimatadresse zugeschickt und haben dann 6 Monate zur Beantwortung Zeit.
  • Wie lange dauert die Auszahlung?
    Im Normalfall erhalten Sie im Folgemonat nach Eingang der Unterlagen das Guthaben überwiesen.
  • Muss ich mir meine Abfertigungsanwartschaft auszahlen lassen
    Es bestehen verschiedenen Möglichkeiten den Verfügungsanspruch auszuüben: – Sie können das Geld zu Ihrer aktuellen Vorsorgekasse übertragen lassen – Sie können es unter Abzug von 6 % Steuern auszahlen lassen – Sie können es steuerfrei an eine Pensionskasse überweisen lassen. Treffen Sie innerhalb von 6 Monaten keine Entscheidung, wird das Geld weiter veranlagt.
  • Was passiert mit Konten von vorherigen Arbeitgebern?
    Konten vorheriger Arbeitgeber, über die nicht verfügt werden konnte, bleiben bei der Vorsorgekasse dieser Arbeitgeber liegen. Über die Entwicklung des Kontostands erhält man alle drei Jahre eine Kontoinformation. Seit 2008 besteht die Möglichkeit der kostenfreien Kontozusammenführung.
  • Was passiert im Todesfall eines Anwartschaftsberechtigten?
    Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Anwartschaftsberechtigten, steht die Abfertigung dem Ehepartner oder dem eingetragenen Partner sowie den Kindern (Wahl-, Pflege- und Stiefkinder) zu gleichen Teilen zu , sofern für diese Kinder zum Zeitpunkt des Todes Familienbeihilfe gem. Familienausgleichsgesetz bezogen wird.